Gutscheine statt Geld für Corona-bedingte Veranstaltungsabsagen

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Dölli
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Gutscheine statt Geld für Corona-bedingte Veranstaltungsabsagen

Beitrag von Dölli »

Seit dem 20.5.2020 ist eine gesetzliche Regelung in Kraft, wonach die Veranstalter von Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen sowie Betreiber von Freizeiteinrichtungen Kunden einen Gutschein statt Geld für Veranstaltungsausfälle geben können. Berufliche Seminare und Fachmessen werden von diesen "Zwangsdarlehen" nicht erfasst.

Infolge der Corona Pandemie sind in Deutschland massenweise Veranstaltungen wie Konzerte oder Sportereignisse abgesagt worden, viele Freizeiteinrichtungen wie Museen, Zoos, Schwimmbäder und Fitnessstudios blieben oder bleiben geschlossen. Enttäuschte Kunden fordern deshalb massenweise bereits erbrachte Zahlungen zurück.

Bei Freizeitveranstaltung kann die Erstattung in Geld verweigert werden
Um Veranstalter und Betreiber von Freizeiteinrichtungen vor drohender Insolvenz zu schützen und den Verlust von Arbeitsplätzen in diesen Branchen weitgehend zu vermeiden, hat der Bundestag das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht…“ beschlossen, das am 20.5.2020 in Kraft getreten ist. Mit der Neuregelung können Veranstalter und Betreiber von Freizeiteinrichtungen wie Museen, Schwimmbädern oder Sportstudios Inhabern von Eintrittskarten oder Saison- und Jahreskarten die Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittspreise verweigern und stattdessen einen Wertgutschein ausstellen.
Quelle und Artikel: haufe.de
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