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Rente: Diese Jahrgänge können noch vor 67 in die Altersrente gehen

Verfasst: 06.03.2026, 11:19
von Dölli
Was bedeutet „Regelaltersrente“ – und wer kann noch mit 65 in Rente gehen?

Die Regelaltersrente ist die bekannteste und am häufigsten in Anspruch genommene Rentenart in Deutschland. Aktuell wird das reguläre Renteneintrittsalter für Geburtsjahrgänge bis 1963 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Grundlage hierfür ist § 235 SGB VI, der eine Übergangsregelung vorsieht:

Geburtsjahrgänge bis 31. Dezember 1946: konnten noch mit 65 Jahren in Rente gehen.
Ab 1947 geborene Personen: Das Renteneintrittsalter wird je nach Geburtsjahr in Monats- oder Zweimonatsschritten angehoben, sodass sich der Rentenbeginn sukzessive Richtung 67 Jahre verschiebt.

Ein Beispiel: Wer 1957 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 11 Monaten.

Ab Jahrgang 1959 steigt die Regelaltersgrenze je Jahrgang um 2 Monate. Entscheidend ist stets, dass mindestens 5 Beitragsjahre (die allgemeine Wartezeit) vorliegen.

Für Betroffene bedeutet dies: Wer nicht die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente (etwa durch Schwerbehinderung oder langjährige Versicherungszeiten) erfüllt, wird – je nach Geburtsjahr – oftmals erst ab etwa 66 oder 67 Jahren regulär in Rente gehen können.
Quelle und Artikel: gegen-hartz.de